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1305. April 22. Breslau.

dec. kal. Maji ind. 3.

Heinrich, Bischof von Breslau, verkauft (unter Zustimmug seines Kapitels, fügt No. 39 hinzu), da die bischöflichen Aecker in dem bischöflichen Dorfe Bycowiz (Bychowicz in 36 u. 39 Beigwitz) bei Neisse dem bischöflichen Tische geringen Nutzen bringen, diese 9 Hufen (in 36 u. 39 acht Hufen) dem Neisser Bürger Herden, die Hufe zu 16 M. ganghaftigen Geldes, wozu daun noch folgende bei Bycowiz liegende, weitere Hufen hinzutreten, welche Herden von verschiedenen Besitzern vor (coram) dem Bischof gekauft hat, nämlich 2 von Janzo (in 36 Jenzco, in 39 Jenczko), dem Bruder des weiland Peter de Gora um 34 M.; 3 von den Gebrüdern Nikolaus, Wenzel und Zemko (Symko in 36 u. 39), den Söhnen weiland Boguzla Kaslunonis (in 36 Bohuzlay Kazlunonis, in 39 Bohuzlai Barsulonis) um 60 M.; in Bycowiz selbst 2 von Nikolaus, Sohn des Belyzo (Kelzo in 36, Hesco in 39) weiland bischöflichen clavigers von Ottmachau nebst Prsibco (Psribco in 39), dem sororius des Nikolaus um 38 M.; und eine Hufe gleichfalls in Bycowiz von der Frau Woyzecha, der Wittwe des Borko mit ihren Kindern um 17 M. nach polnischem Gewichte. (Diese letzte Hufe fehlt in 36 u. 39). Den freien und erblichen Besitz aller dieser 17 (in 36 u. 39 15) Hufen, die nicht noch einmal ausgemessen werden sollen, mit allem Zubehör, Wiesen, Wässern und Wasserläufen (de aqua Tholnicz fügen hier 36 u. 39 hinzu, und ferner: zu dem Rechte, wie es des Kapitels oder des Bischofs Tisch hat), bestimmt nun der Bischof dem Herden unter der alleinigen Verpflichtung, jährlich pro Hufe einen Vierdung und zur Erntezeit den Feldzehnten und die Kalenden an die Kirche zu Rynacov (Reinschdorf, 1267 Rinanczov - der Name der Kirche fehlt in 36 sowie in 39, und erst eine Zeile später heisst es hier: "kalendam vero dabunt, sicut ab antiquo antecessores dure consueverunt) zu entrichten. (No. 39 hat hier noch den Zusatz: quidquid ultra fuerit de predictis quindecim mansis, paludibus, pratis, pascuis et aliis utilitalibus, cum prefatus Herdanus ecclesie servitor fuerit, tibi de gracia concedimus remanencias absque omni servicio libere possidendos). Herden darf innerhalb seiner Grenzen eine Mühle erbauen und einen freien Fischteich anlegen, und die Einwohner sollen nicht vor polnischem, sondern vor dem deutschen Gerichte des Consistoriums (curie nostre haben statt consistorii 36 u. 39) zu Recht stehen zu Neisse.

Z.: die Herren Mag. Jakob Propst, Veit Cantor, Walther Scholast. (fehlt in 39), Mag. Fridmann Kanzler, Heinrich Vicedechant, Arnold Archidiakon v. Liegnitz (fehlt in 36 u. 39), Grabisius, Mychael (fehlt in 36), (Mag. Arnold auditor causarum curie nostre nur in 32, in 39 an dieser Stelle Cosmian Pfarrer v. Ottmachau und Jesco bischöfl. Kanonikus de Grossow), Johannes und Paulus Bresl. Domherren, Mag. Arnold auditor causarum des bischöfl. Hofes, Mag. Goswin Kanonikus v. Glogau und Peter v. Walddorf Kanonikus v. Oppeln.


Von dieser Urkunde sind nicht weniger als drei Originalansfertigungen im Bresl. Staatsarch. vorhanden, nämlich die hier zu Grunde gelegte sub sign. Neisse Kreuzstift 32 und ausserdem die Nummern 36 u. 39, welche, drei obwohl wörtlich übereinstimmend bis auf die vorstehend bemerkten Abweichungen, doch ganz verschiedene Ausstellungsjahre zeigen, nämlich No. 32 1305 April 22, No. 36 1307 April 22 u. No. 39 1309 April 22. Diese drei Urk. eines auch sonst wegen seiner zahlreichen unechten Dokumente übel beleumundeten Stiftes bezeichnet Wattenbach (Cod. dipl. Sil. V, 186 Anm. 1) kurzweg als unverschämte Fälschungen, doch hat bereits Markgraf (Cod. dipl. Siles. XIV, 6 Anm. 67) dagegen bemerkt, dass der Inhalt der Urk. doch den Thatsachen zu entsprechen scheine, und daran wird man auch festhalten dürfen, ohne dabei entscheiden zu wollen, ob das ursprünglich vorhanden gewesene und so mehrfach interpolirte Original, für dessen einstige Existenz ja doch auch die Nachbildung in dem Formelbuche (Cod. dipl. Siles. V, 185) spricht, die und die Einzelheiten und so z. B. 9 + 8 Hufen, wie No. 32 oder nur 8 + 7 Hufen, wie No. 36 u. 39 besagen, enthalten hat. Jedenfalls ist um die angegebene Zeit ein Verkauf von 15 oder 17 Hufen in Beigwitz an den Neisser Bürger Herden erfolgt. Zur Charakterisirung der einzelnen Urk. sei nur noch bemerkt, dass bei No. 32 die Fälschung uns graphisch am Allerdeutlichsten entgegentritt, und dass hier auch das rothe Siegel einen ganz unechten Eindruck macht. Der Schreiber dieser Urk. muss ein ganz besonders unwissender Mensch gewesen sein, er schreibt cokendas statt calendas, otto statt octo, clavieri statt clavigeri. Dagegen darf hervorgehoben werden, dass die indictio 3, welche bei allen drei Urk. zugeschrieben sich findet, nur auf das J. 1305 passt, so dass man mit einem gewissen Grade von Wahrscheinlichkeit das einst vorhanden gewesene Orig. in das J. 1305 wird setzen können. Ueber die Entstehungsursache von No. 39 kann kaum ein Zweifel obwalten; es handelte sich dabei hauptsächlich darum, die Zustimmung des Bresl. Domkapitels mit herbeizuschaffen, dessen Siegel auch neben dem des Bischofs an dieser Urk. hängt. Wenn man Alles zusammenfasst, ergiebt sich eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass das nicht mehr erhaltene Original zwar noch dem Jahre 1305 angehört (der in No. 39 also z. J. 1309 als Z. angeführte Propst stirbt 1307 Dez. 1. Schles. Zeitschr. IX, 184), sonst aber inhaltlich der Ausfertigung v. 1307 No. 36 am Nächsten gestanden habe.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.